26.03.

Bevorzugte Abfertigung von Fluggästen mit baldigem Abflug

Fluggesellschaften müssen aus langen Warteschlangen diejenigen Passagiere herausrufen, deren Abflug bald an der Reihe ist. Passiert dies nicht, haben Fluggäste, die nicht mehr an Bord gehen dürfen, unter Umständen einen Entschädigungsanspruch. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Erding (Bayern) macht die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift “ReiseRecht aktuell” aufmerksam.

via Spiegel-Online.

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Dieser Beitrag wurde am 26.03.2007 in diesen Kategorien veröffentlicht: Recht

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