31.12.

Neue Richtlinien für den Transport von Lithium Akkus auf Flügen innerhalb der USA

Nachdem bereits letztes Jahr explodierende Akkus an Bord von Flugzeugen für Schrecken gesorgt hatten hat das US-amerikanische Department for Transportation nun die Richtlinien für den Transport an Bord von inneramerikanischen Flügen neu geregelt.

Ab dem 1. Januar 2008 gilt: Lithium Akkus dürfen nicht mehr im eingecheckten Gepäck transportiert werden. Allerdings gibt es für diese Regel gleich eine Ausnahme, denn dies gilt nur für Ersatzbatterien. Und laut Defintion des DOT sind Ersatzbatterien nur solche Batterien, die nicht im Gerät stecken.
Für das Handgepäck gilt diese Regelung auch nicht. Hier dürfen nach wie vor Ersatzakkus mitgeführt werden.
Ausserdem werden nun Maximalgrenzen für Akkus eingeführt: Batterien mit weniger als 8 Gramm Lithium dürfen ohne Limit mitgeführt werden. Ist mehr Lithium in den Akkus enthalten so gilt ein neues Limit von zwei Akkus mit zusammen maximal 25 Gramm Lithium.

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Dieser Beitrag wurde am 31.12.2007 in diesen Kategorien veröffentlicht: Flugsicherheit

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